Steuerfreie Beteiligung einer gemeinnützigen Körperschaft an Gewinnen einer Personengesellschaft
Wird einer gemeinnützigen Körperschaft eine Beteiligung an einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) vererbt, wird die gemeinnützige Körperschaft ertragsteuerlich zum Mitunternehmer: Die Einkünfte aus der Beteiligung sind steuerpflichtig, denn die Beteiligung an der Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.