Das BMF hat mit Erl 27. 10. 1986, AÖF 303, zu den Änderungen im Bereich der Familienbeihilfe und Geburtenbeihilfe Stellung genommen. Die Geburtenbeihilfe erhöht sich um 2.000 S für Kinder, die das vierte Lebensjahr nach dem 31. 12. 1986 vollendet haben und ärztlich untersucht wurden. Die Familienbeihilfe beträgt ab 1. 1. 1987 monatlich 1.200 S und für Kinder, die im Kalenderjahr das 10. Lebensjahr vollendet haben, 1.450 S.