Mietkautionen, die der Vermieter beim Abschluß eines Mietvertrages einhebt, gelten nicht als Einahmen, auch wenn der Vermieter über die Kaution während des Mietverhältnisses frei verfügen kann. Die Rückzahlung nach Beendigung des Mietverhältnisses ist dementsprechend ebenfalls steuerneutral.