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Betriebsidentität bei bevorstehender Betriebsaufspaltung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 380 Heft 12 v. 1.12.1986

ArbVG § 34

Wenn zur Vorbereitung einer allfälligen Trennung einer bestehenden Firma in eine Einzelfirma und eine Aktiengesellschaft probeweise die einzelnen Bereiche kostenstellenmäßig getrennt werden, so werden sie dadurch noch keine selbständigen Betriebe iSd § 34 ArbVG.

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