vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geschäftliche Tätigkeit (§ 1 Abs 1 MRG) eines (Sport-)Vereines

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 368 Heft 12 v. 1.12.1986

ABGB § 26

MRG § 1 Abs 1

Die Tätigkeit eines nicht untersagten (Sport-)Vereines ist geschäftlicher Natur; eine private Nutzung bei der Vermietung einer Sportanlage an einen Sportverein zur Ausübung seiner satzungsgemäßen Ziele kann nur dann angenommen werden, wenn wegen geschlossener Mitgliederzahl oder aus sonstigen besonderen Umständen der Verein als Bestandnehmer in einer wirtschaftlich nicht zu vertretenden Weise zwischen Benutzer und Vermieter eingeschaltet ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!