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Zur Haftung des Frachtführers*)*)Besprechung der Entscheidungen des OGH vom 16. 1. 1985, 1 Ob 685/84 (= RdW 1985, 243) und vom 10. 7. 1985, 1 Ob 563/85 7 = JBl 1986, 317 mit Anmerkung von Huber.

WirtschaftsrechtMichael EnzingerRdW 1986, 360 Heft 12 v. 1.12.1986

Das Frachtgeschäft ist mit erhöhter Komplikationsdichte verbunden; die steigende Zahl der von den Gerichten zu entscheidenden Haftungsfälle spricht für sich. Es handelt sich dabei immer wieder um ähnliche Störungsfälle, deren sachgerechte Lösung durch den vorhandenen Normenbestand nicht immer einfach zu ermitteln ist. Eine klare, an den praktischen Bedürfnissen orientierte Judikatur ist zwar nicht geeignet, die Zahl der Störungsfälle zu verringern, sehr wohl kann sie dazu beitragen, durch Klärung streitiger Rechtsfragen die Rechtsdurchsetzung zu beschleunigen. Vorliegend geht es um drei Problemkreise:

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