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Gesetzesprüfungsverfahren gegen die Granderwerbsteuer

SteuerrechtRdW 1986, 353 Heft 11 v. 1.11.1986

Allgemeine verfassungsrechtliche Bedenken gegen „die Vielzahl von kasuistischen Ausnahmetatbeständen“ sind der Schlußtenor und zugleich der Höhepunkt eines Beschlusses des VfGH, mit dem er ua gegen den Haupttatbestand des GrEStG (§ 1 Abs 1 Z 1; Erwerb durch Kaufvertrag) und damit gegen die Grunderwerbsteuer insgesamt ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet hat (29. 9. 1986, B 250/86):

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