DHG § 2
Nimmt ein PKW-Lenker infolge eines Aufmerksamkeitsfehlers eine Fahrbahnverengung (durch hereinragendes Verkehrszeichen) zu spät wahr und führt vor allem aus diesem Grund eine Auslenkbewegung zu einem Schleudern des PKWs und in weiterer Folge zu einem Unfall, so liegt nur leichte Fahrlässigkeit vor.