GewO 1994 § 82 lit g
Das „Aufreiben“ mit einer Werkzeugtasche gegenüber einem Vorgesetzten rechtfertigt nach Abmahnung wegen eines ähnlichen Vorfalls zwei Monate vorher die Entlassung auch eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers.
OGH 3. 6. 1986, 14 Ob 90/86 (KG Wiener Neustadt 12. 12. 1985, 4 Cg 11/85; ArbG Wiener Neustadt 20. 3. 1985, Cr 198/83)