EStG § 20
Einem Arbeitnehmer, der für den übernommenen Betrieb nicht einmal ein angemessenes Entgelt zu leisten hat, würde ein fremder Arbeitgeber nicht auch noch eine Abfertigung zahlen. Zahlt der den Betrieb gegen Versorgungsrente übergebende Vater dem den Betrieb übernehmenden, zuvor als Arbeitnehmer angestellten Sohn eine Abfertigung, ist diese mangels Fremdüblichkeit nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen.