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Kündigung wegen Fehlleistungen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 315 Heft 10 v. 1.10.1986

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit a

Betriebsschädliche Fehlleistungen können nur dann gegen eine Kündigungsanfechtung erfolgreich geltend gemacht werden, wenn sie dem Arbeitnehmer vorgehalten wurden.

EA Linz 24. 4. 1986, Re 138/85

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