ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit a
Betriebsschädliche Fehlleistungen können nur dann gegen eine Kündigungsanfechtung erfolgreich geltend gemacht werden, wenn sie dem Arbeitnehmer vorgehalten wurden.
EA Linz 24. 4. 1986, Re 138/85
ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit a
Betriebsschädliche Fehlleistungen können nur dann gegen eine Kündigungsanfechtung erfolgreich geltend gemacht werden, wenn sie dem Arbeitnehmer vorgehalten wurden.
EA Linz 24. 4. 1986, Re 138/85