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Verzicht auf Überstundenentgelt

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 315 Heft 10 v. 1.10.1986

AZG § 10

ABGB § 863

Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Überstundenentgelt nicht nur durch schlüssige Handlungen, sondern auch durch die wiederholte Erklärung, daß er zwar Überstunden erbringe, aber nicht ihre Bezahlung verlange, so kann er das Überstundenentgelt nicht mehr mit Erfolg geltend machen.

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