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Ersatzruhezeit (Freizeitausgleich) kein Entgelt

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 314 Heft 10 v. 1.10.1986

AZG: § 19 a

KV für pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken

1. Die Gewährung einer auf die Normalarbeitszeit anzurechnenden Ersatzruhezeit führt nur zur anderen Verteilung derselben und stellt kein zusätzliches Entgelt dar; anderes könnte sich nur bei zeitgleicher Abgeltung ungleichwertiger Arbeitszeiten ergeben.

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