Der vor einiger Zeit zur Begutachtung ausgesandte und in RdW 1986, 198 auszugsweise veröffentlichte MinE zu einer österreichischen Produkthaftungsregelung übernimmt - mit einer wesentlichen Ergänzung: § 1322 d MinE - die deutsche Übersetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25. 7. 1985 fast wörtlich. Insofern entspricht er der Forderung der österreichischen Wirtschaft, in Österreich nur eine mit den EG-Regelungen übereinstimmende Produkthaftung vorzusehen. Davon scheint sich das BMJ zu versprechen, daß es über den sachlichen Gehalt des MinE nur zu wenigen Auseinandersetzungen kommen wird, was - entsprechend den Intentionen des Österreichischen Arbeiterkammertages - eine schnelle Beschlußfassung mit einer vergleichsweise langen Legisvakanz ermöglichen würde.