Das Bankgeheimnis wurde in Österreich gesetzlich umfassend erst durch das KWG 1979 geregelt; § 23 bestimmte seinen Inhalt und weitgehend auch seine Grenzen, § 34 stellte gewisse Verletzungen unter Strafsanktion.
Das Bankgeheimnis wurde in Österreich gesetzlich umfassend erst durch das KWG 1979 geregelt; § 23 bestimmte seinen Inhalt und weitgehend auch seine Grenzen, § 34 stellte gewisse Verletzungen unter Strafsanktion.