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VfGH: Kein freies Ermessen des ORF bei der Annahme von Werbeaufträgen

WirtschaftsrechtRdW 1986, 294 Heft 10 v. 1.10.1986

Zwei Unternehmen, deren Bewerbung um die Einschaltung von Werbesendungen im Hörfunk vom ORF abgelehnt wurde und deren Beschwerde wegen Verletzung des Rundfunkgesetzes (RFG) von der Kommission zur Wahrung des RFG abgewiesen wurde, wandten sich erfolgreich an den VfGH. Dieser hob den Bescheid der Kommission wegen Verletzung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit vor dem Gesetz und Freiheit der Meinungsäußerung auf (27. 6. 1986, B 658/85). In diesem Bescheid vertrat die Kommission - so wie bereits der ORF - die Ansicht, daß der ORF bei der Vergabe von Sendezeiten für Werbesendungen innerhalb der Schranken des § 5 Abs 4 RFG völlig frei sei.

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