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Zur Unverzüglichkeit des Entlassungsausspruches

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 255 Heft 8 v. 1.8.1985

ABGB § 1162

Dem Arbeitgeber muß zwischen dem Bekanntwerden des Entlassungsgrundes und dem Ausspruch der Entlassung eine angemessene Überlegungsfrist gewährt und Gelegenheit gegeben werden, sich über die Rechtslage zu informieren.

OGH 25. 9. 1984, 4 Ob 84/84 (LG Klagenfurt 7. 3. 1984, 3 Cg 22/83-23; ArbG Villach 12. 4. 1983, 1 Cr 25/83-5)

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