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Heiratsgut nur bei nahem zeitlichen Zusammenhang mit Eheschließung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 231 Heft 7 v. 1.7.1985

EStG: § 34 MF bis 31. 12. 1983

Die Leistung eines Heiratsgutes im Dezember 1983 an ein Kind, das sich erst im Mai 1984 verehelicht hat, ist nicht zwangsläufig erwachsen. Eine erst im Mai des Folgejahres erfolgte Verehelichung erfordert auch nicht die Anschaffung von Möbeln im Dezember des Vorjahres.

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