StGB § 159
Auch bei der fahrlässigen Krida wird die Fahrlässigkeitsschuld durch die Zumutbarkeit sorgfaltsgemäßen Verhaltens eingegrenzt.
Zeitpunkt der Beurteilung der Sorgfaltswidrigkeit und der Zumutbarkeit.
StGB § 159
Auch bei der fahrlässigen Krida wird die Fahrlässigkeitsschuld durch die Zumutbarkeit sorgfaltsgemäßen Verhaltens eingegrenzt.
Zeitpunkt der Beurteilung der Sorgfaltswidrigkeit und der Zumutbarkeit.