vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Richtigstellung der Parteibezeichnung - Parteiänderung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 213 Heft 7 v. 1.7.1985

ZPO § 235 Abs 5

Als Prozeßpartei ist diejenige Person anzusehen, deren Parteistellung sich aus dem Vorbringen und aus dem Begehren der Klage klar und deutlich ergibt. Richtet sich die Klage gegen den Inhaber eines näher umschriebenen Unternehmens, so schadet daher seine Bezeichnung mit einem unrichtigen Namen nicht; dieser ist auf den Namen des wirklichen Inhabers des Unternehmens richtigzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!