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Prüfpflicht des Händlers - Keine Produzentenhaftung für bloße Vermögensschäden

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 210 Heft 7 v. 1.7.1985

ABGB §§ 881, 1053, 1293 ff, 1304

Bringt der Zwischenhändler zum Ausdruck, sich nicht nur um die kaufmännischen Angelegenheiten des Vertriebes sondern auch um die technischen Belange zu kümmern, trifft ihn die Verpflichtung, das Produkt auf seine Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.

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