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Keine „Liebhaberei“ trotz Totalverlust

SteuerrechtG. KohlerRdW 1985, 191 Heft 6 v. 1.6.1985

Nachdem der BFH im Beschluß des Großen Senates (25. 6. 1984, BStBl II 751; RdW 1984, 390) die Ansicht vertreten hat, daß bei Nichterzielung eines Totalgewinnes während der Zeit der betrieblichen bzw beruflichen Tätigkeit überhaupt keine Einkunftsquelle vorliegt, ist dies für die österr „Verlustzuweisungsmodelle“ (zumindest für Beteiligungen, die nach dem 31. 12. 1984 erworben wurden) nicht ohne Folgen. So soll Abschnitt 5 der EStR 1984 die Auffassung enthalten, daß bei einer zeitlich befristeten Beteiligung an einer Personengesellschaft ohne Erzielung eines Totalgewinnes keine Mitunternehmerstellung vorliegt; damit sind die Verlustzuweisungen steuerlich nicht anzuerkennen, die Einlagen der Gesellschafter als Darlehen einzustufen und die zugewiesenen Gewinnanteile als Zinsen aus Kapitalforderungen (§ 27 Abs 1 Z 4 EStG) zu behandeln. Damit werden keine Verluste zugewiesen, die entstehenden Gewinne dürfen die Gesellschafter aber versteuern.

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