Nachdem der VfGH mit Erk 30. 6. 1984, G 101/84, die steuerliche Behandlung der freiwilligen Höherversicherung als verfassungswidrig aufgehoben hat (siehe dazu auch RdW 1983, 24) ist der Gesetzgeber gezwungen, bis zum 1. 7. 1985 eine Neuregelung zu treffen. Der Nationalrat hat am 9. 5. 1985 eine Änderung des Einkommensteuergesetzes beschlossen (welche vom Bundesrat am 14. 5. 1985 wegen der Änderung der vorzeitigen Abschreibung für Energieversorgungsunternehmen beeinsprucht worden ist; der Nationalrat wird diesbezüglich einen Beharrungsbeschluß fassen).