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Schiedsfähigkeit von Außerstreitsachen (Einsichtsrecht des Kommanditisten)

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 13 Heft 1 v. 1.1.1985

ZPO § 577

HGB § 166

„Streitsachen der außerstreitigen Gerichtsbarkeit“ können von den Parteien einem Schiedsgericht unterworfen werden.

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