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Arbeitsfähigkeit trotz gegenteiliger ärztlicher Bescheinigungen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 350 Heft 11 v. 1.11.1985

AngG § 27 Z 4

Der Arbeitnehmer kann nicht auf die Richtigkeit ärztlicher Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit vertrauen, wenn diese erst nachträglich und auf Grund einer übertriebenen Schilderung der Beschwerden ausgestellt wurden.

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