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Insolvenz-Ausfallgeld: Kein VwGH-Beschwerderecht des Masseverwalters

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 351 Heft 11 v. 1.11.1985

VwGG § 34 Abs 1

Dem Masseverwalter kommt im Verfahren über einen Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld keine Parteistellung zu, weshalb er nicht berechtigt ist, eine Beschwerde gegen einen dieses zuerkennenden Bescheid an den VwGH zu erheben.

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