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Leitende Angestellte nach ArbVG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 286 Heft 9 v. 1.9.1984

ArbVG § 36

1. Ein Arbeitnehmer, der mit der selbständigen Führung der Verkaufsabteilung betraut ist und in diesem Rahmen gegenüber Kunden hinsichtlich Preisgestaltung und Rabattgewährung frei entscheiden kann, ist leitender Angestellter. Dies auch dann, wenn dieser Arbeitnehmer kein selbständiges Kündigungs- und Entlassungsrecht hinsichtlich der in seiner Abteilung tätigen Personen hat, weil seine Tätigkeit ausschließlich nach außen orientiert ist.

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