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Nachträgliche Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsratsmitglieds

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 254 Heft 8 v. 1.8.1984

ArbVG § 122 Abs 3

Die nachträgliche Zustimmung zur ausgesprochenen Entlassung muß unverzüglich eingeholt werden. Ein 14 Tage nach Kenntnis des Vorfalls eingebrachter Antrag ist als verspätet zurückzuweisen.

EA Eisenstadt 12. 1. 1984, Re 30/83

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