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Arbeits- und sozialrechtliche Probleme der Aussetzungsverträge

ArbeitsrechtFranz MarholdRdW 1984, 246 Heft 8 v. 1.8.1984

I. Problemstellung

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Krisenerscheinungen kann man verstärkt ein Bestreben der Unternehmen erkennen, Lohnkosten zu minimieren und die für Löhne und Gehälter aufgewendeten Mittel dadurch möglichst effektiv einzusetzen, daß der Versuch unternommen wird, die Arbeitszeit und die Zeit tatsächlicher Beschäftigung zur Deckung zu bringen. Diese Zielsetzung ist - denkt man nur an die Flexibilisierung der Arbeitszeit im Sinne kapazitätsorientierter Arbeitszeitmodelle - zu einem überwiegenden Teil Gegenstand rechtspolitischer Initiativen, da ihre Verwirklichung an die Grenzen des geltenden Arbeitszeitrechtes stößt. Zu einem anderen Teil - und der ist keineswegs unbeachtlich - werden Rechtsinstitute des Arbeitsrechts, über deren Zulässigkeit bislang Einigkeit bestand, in größerem Umfang eingesetzt, um Zeiten der Beschäftigungslosigkeit zu überbrücken und beschäftigungslose Arbeitszeit zu vermeiden. Eines dieser Instrumente, der Aussetzungsvertrag, wurde gerade in jüngster Zeit mit Billigung des BMS dazu eingesetzt, Folgewirkungen des deutschen Arbeitskampfes in der Metallindustrie auf österreichische Zulieferbetriebe aufzufangen. Im Schrifttum herrscht über seine Rechtsfolgen Uneinigkeit1)1)Vgl in chronologischer Reihenfolge Marhold, Unternehmenssanierung und Sozialversicherung in Ruppe (Hg), Rechtsprobleme der Unternehmenssanierung (1983) 223 ff (225 ff); Rebhahn, Die Auswirkungen des arbeitsrechtlichen Bestandschutzes auf das Arbeitslosengeld, ZAS 1983, 93 ff (100 f); Klein. Zur „Aussetzung“ des Arbeitsvertrages, öRdA 1983, 247 ff; Steinbauer, Zur einvernehmlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, ZAS 1984, 3 ff und 43 ff; Runggaldier, Aussetzungsverträge und Arbeitslosengeld: Anmerkungen zu einem aktuellen Thema, öRdA 1984, 255 ff..

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