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Konkursanfechtung eines revolvierenden Kontokorrentkredites

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 242 Heft 8 v. 1.8.1984

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 30 Abs 1 Z 1, 31 Abs 1 Z 2

Bei einem revolvierenden Kontokorrentkredit sind die - aufgrund eines ausreichend konkretisierenden Mantelzessionsvertrages vorgenommenen - Einzelzessionen keine inkongruente Sicherstellung; die aus den zedierten Forderungen eingehenden Beträge sind keine inkongruente Befriedigung.

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