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Mitteilung der Schwangerschaft

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 216 Heft 7 v. 1.7.1984

MSchG § 10 Abs 2

Die mangelnde Kenntnis der Arbeitnehmerin von der Tatsache der Schwangerschaft ist als Hinderungsgrund für deren Mitteilung iSd § 10 Abs 2 letzter Satz MSchG anzusehen. Für die Arbeitnehmerin besteht keine Verpflichtung, die bloße Vermutung ihrer Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitzuteilen.

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