ABGB §§ 1392, 1393, 1395
AKIB: Art 7
Bei einem Anspruch aus einer Fahrzeugversicherung kann einem Kraftfahrzeughändler, dem die Bestimmungen der AKIB bekannt sein müssen, ein Vertrauensschutz auf die Umlauffähigkeit der Forderung nie zukommen.
ABGB §§ 1392, 1393, 1395
AKIB: Art 7
Bei einem Anspruch aus einer Fahrzeugversicherung kann einem Kraftfahrzeughändler, dem die Bestimmungen der AKIB bekannt sein müssen, ein Vertrauensschutz auf die Umlauffähigkeit der Forderung nie zukommen.