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Vereinbarung der Herstellung des „ordnungsgemäßen Zustandes“ der Wohnung (§ 16 Abs 1 Z 6 MRG) durch den Mieter

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 208 Heft 7 v. 1.7.1984

MRG §§ 16 Abs 1 Z 6, 44 Abs 2

§ 44 Abs 2 und 3 MRG ist nicht anzuwenden, wenn für die Wohnung im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Höhe des Hauptmietzinses die in § 16 Abs 1 Z 2 bis 6 MRG genannten Voraussetzungen vorgelegen haben.

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