KSchG §§ 1, 14
Auch ein zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher durch ihre Rechtsanwälte ausgehandelter Vergleich ist ein Verbrauchergeschäft.
Ein über ein Verbrauchergeschäft geschlossener Auflösungsvertrag oder ein außergerichtlicher Vergleich über dessen Abwicklung fällt unter die Bestimmungen des KSchG.