FLAG: § 3 Abs 2
Mit Erl 5. 10. 1984, AÖF 238, hat das BMF zu der Frage, in welchen Fällen Ausländern bei Bezug von Geldleistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung eine Familienbeihilfe zusteht, Stellung genommen.
FLAG: § 3 Abs 2
Mit Erl 5. 10. 1984, AÖF 238, hat das BMF zu der Frage, in welchen Fällen Ausländern bei Bezug von Geldleistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung eine Familienbeihilfe zusteht, Stellung genommen.