KStG: § 22 Abs 2
Das BMF hat mit Erl 10. 10. 1984, AÖF 236, zu verschiedenen Zweifelsfragen (zB Vorliegen eines ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschlusses, offene Ausschüttungen, Dividendenakontierung, mißbräuchliche Einlagen und Zuschüsse, Steuersatz bei Progressionsvorbehalt, nachträgliche Ausschüttungen) im Zusammenhang mit der steuerlichen Begünstigung von offenen Ausschüttungen Stellung genommen.