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Verlustvortrag ist nicht vererbbar

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 360 Heft 11 v. 1.11.1984

EStG § 18 Abs 1 Z 4

BAO § 19

Auch nach der Neufassung des § 19 BAO durch die Nov 1980 kann das höchstpersönliche Recht auf Verlustabzug weder durch Rechtsgeschäft unter Lebenden noch von Todes wegen auf einen anderen übergehen.

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