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Entlassung wegen Arbeitsverweigerung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 349 Heft 11 v. 1.11.1984

GewO 1994 § 82 lit f

KV Metallarbeiter: Pkt VIII Z 17

1. Mangels Einhaltung der zwingend vorgeschriebenen Schriftform (hier: für Festlegung der Bedingungen für Auslandsbeschäftigung) ist eine mündlich getroffene Vereinbarung nichtig.

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