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Scheidungsfolgenvereinbarung gem § 55 a Abs 2 EheG gebührenpflichtig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1983, 127 Heft 4 v. 1.4.1983

GebG: § 33 TP 20

Eine außergerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung gem § 55 a Abs 2 EheG idF BGBl 1978/280 beinhaltet die Regelung zweifelhafter Rechte, weil im Gesetz die Folgen der Scheidung im einzelnen nicht festgelegt sind, und unterliegt somit der Gebühr gem § 33 TP 20 GebG.

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