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Abfindung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1983, 127 Heft 4 v. 1.4.1983

EStG § 34

Erfüllt ein Stpfl anläßlich der Scheidung seine gesetzliche Unterhaltspflicht durch Bezahlung einer Abfindung, so bleiben die Rückzahlungen für das dafür aufgenommene Darlehen auch bei Erlöschen der Unterhaltspflicht durch

Wiederverehelichung der geschiedenen Ehegattin als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

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