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Bei Ermittlung des Werts der abzutretenden Grundfläche Festsetzung als Verkehrsfläche bedeutungslos; Zeitpunkt der Grundabteilung für Bemessung der Höhe der Ersatzleistung relevant

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2024/41RdU-LSK 2024, 208 Heft 5 v. 7.10.2024

Der in der Wr BauO verwendete Begriff des "vollen Grundwertes" ist grundsätzlich mit dem Verkehrswert gleichzusetzen (vgl OGH 24. 10. 2017, 2 Ob 97/17d). Er ist gem § 57 Abs 3 Wr BauO nach Zeit, Lage, Beschaffenheit und jenem Nutzen festzustellen, den jedermann bei vernünftigem Gebrauch erzielen kann.

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