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Zurückweisung einer Beschwerde einer Umweltorganisation gegen eine Verordnung rechtskonform; Antragsrecht für Umweltorganisationen auf Verordnungserlassung

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2024/19RdU-LSK 2024, 116 Heft 3 v. 31.5.2024

Das VwG wies die Beschwerde einer Umweltorganisation (UO) gegen die V LGBl-K 2023/6, mit der die V betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf (Canis lupus), LGBl-K 2022/8, geändert worden war, als unzulässig zurück, weil sie sich gegen eine Erledigung richtete, der keine Bescheidqualität zukomme.

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