Das öffentliche Interesse an einer Trinkwasserversorgung mit reinem Wasser ist grundsätzlich auch bei einer bloß geringen Anzahl von Versorgten als gegeben anzusehen. Auch für Einzelversorgungsanlagen kann ein Schutzgebiet ausgewiesen werden (vgl VwGH 29. 7. 2015, 2012/07/0280).