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Bereich neben Containern einer Müllsammelinsel kein geeigneter Ort für Abstellen von Abfall; Behebung eines Straferkenntnisses keine gebotene endgültige Sachentscheidung

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2023/52RdU-LSK 2023, 210 Heft 5 v. 6.10.2023

Der von der Beschuldigten auf einer Müllsammelinsel neben einem Container abgestellte Autokindersitz ist unabhängig von seinem Zustand aus rechtlicher Sicht als Abfall (zum subjektiven und objektiven Abfallbegriff vgl etwa VwGH 15. 9. 2011, 2009/07/0154) und die Beschuldigte als Abfallbesitzerin zu qualifizieren (vgl zu diesem Begriff VwGH 28. 5. 2019, Ro 2018/05/0019).

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