Mit BGBl I 2018/73 wurde das Aarhus-BeteiligungsG 2018 erlassen. Dieses diente der Umsetzung des Art 9 Abs 3 des Übk von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
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