Im vorliegenden Beitrag weisen die Autoren in aller Kürze auf das Vorabentscheidungsverfahren des EuGH vom 20.10.2011, C-474/10 , hin, welches die Auslegung des Art 6 der RL 2001/42/EG zum Gegenstand hat.
Im vorliegenden Beitrag weisen die Autoren in aller Kürze auf das Vorabentscheidungsverfahren des EuGH vom 20.10.2011, C-474/10 , hin, welches die Auslegung des Art 6 der RL 2001/42/EG zum Gegenstand hat.