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EuGH und Seveso II

VerwaltungsverfahrenJudikaturUniv.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer; Dr. Peter Sander, RechtsanwaltRdU 2011/123RdU 2011, 204 Heft 6 v. 1.12.2011

RL 96/82/EG

Im vorliegenden Beitrag weisen die Autoren in aller Kürze auf die Grundsatzentscheidung des EuGH vom 15.9.2011, C-53/10 , hin, welche klarstellt, wer zur Anwendung der Seveso II-RL verpflichtet ist und in welchem Ausmaß die Verpflichtungen aus der Richtlinie zu berücksichtigen sind.

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