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Sanierungsmaßnahmen nach der UHRL

UmweltrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Universität Linz (Bearbeitung); Erika Wagner (Anmerkung)RdU 2011/73RdU 2011, 110 - 113 Heft 3 v. 1.6.2011

Art 7 Abs 4 Umwelthaftungs-RL; Art 11 Abs 4 Umwelthaftungs-RL

Der EuGH legt in seiner Entscheidung u.a. fest, welche Maßnahmen nach dem neuen UHRL zur Sanierung von Umweltschäden zu treffen sind. Weiters prüft er die Zulässigkeit von Nutzungsbeschränkungen, die Betreibern auferlegt werden können und von welche Aspekte bei der Anordnung solcher Maßnahmen zu beachten sind.

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