§ 51 Abs 1 Krnt NSchG; § 51 Abs 2 Krnt NSchG; § 10 Abs 2 AVG; § 109 EO
Vorliegende Entscheidung setzt sich klärend mit dem Verhältnis des Verpflichteten und des Zwangsverwalters einer Liegenschaft im naturschutzrechtlichen sowie exekutionsrechtlichen Kontext auseinander.

